Der Bereich der Wirtschaftsprüfung umfasst vor allem die Aufgaben, die der Gesetzgeber dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer (bzw. der vereidigten Buchprüfer) vorbehalten hat.
Pflichtprüfungen mittlerer und großer Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften und Co. (GmbH, AG) gemäß §§ 316 ff. HGB, unter Berücksichtigung des neuesten IDW-Standards PS 400 und PS 450.
Pflichtprüfungen von Konzernabschlüssen.
Prüfungen nach dem Publizitätsgesetz.
Prüfungen von
Betrieben der öffentlichen Hand nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz.
Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsprüfung unter Berufung auf den Berufseid.
Besondere Prüfungen, z.B.:
- Gründungsprüfung nach § 33 AktG
- Prüfung nach § 16 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
- Prüfung Duales System (Der grüne Punkt)
- Prüfung zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
- Prüfung von EDV-Software nach IDW RS FAIT 1 - 3 und IDW PS 330
- Prospektprüfung (nach IDW S 4 vom 18.05.2006)
- Prüfung von Risikomanagementsystemen
Prüfung der
Jahresabschlüsse von Personengesellschaften und Einzelunternehmen (freiwillig oder im Rahmen gesetzlicher Vorschriften).
Erstellung von
Gutachten zur Bewertung ganzer Unternehmen, von Unternehmensteilen und Beteiligungen. Unterstützung beim Kauf und/oder Verkauf von Unternehmen bzw. Beteiligungen (Merger & Acquisition), in Anlehnung an IDW S 1 vom 18.10.2005.
Neben den zuvor aufgeführten Bereichen nehmen wir Treuhandtätigkeiten und Vermögensverwaltungen im Rahmen berufsrechtlicher Möglichkeiten wahr. Dazu zählt auch die Unterstützung bei Vergleichs-, Insolvenz- und Liquidationsverfahren (in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten).