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Jahresabschlusserstellung und betriebliche Steuererklärungen

 
Das Erstellen von Jahresabschlüssen sowie der dazugehörigen betrieblichen Steuererklärungen zählt zu unseren Leistungen. Die Jahresabschlüsse werden von uns in 5 Standardversionen (A-E) angeboten und können um einen Bericht (inkl. Bilanzanalyse), einen Erläuterungsteil sowie ggf. um Anhang und Lagebericht ergänzt werden. Zur Veröffentlichung im Handelsregister kann eine vereinfachte Jahresabschlussversion erstellt werden.
 
Erstellen von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang) für Einzelunternehmen, Personengesellschaften (inkl. GmbH & Co. KG) sowie für Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der BiRiLiG-Vorschriften (§§ 238 ff. bzw. §§ 264 ff. HGB).
 
Mitwirken bei der Abfassung von Lageberichten für mittlere und große Kapitalgesellschaften (§ 289 HGB) sowie Erstellen von Geschäftsberichten.
 
Erstellen von Erläuterungsberichten zur Ergänzung von Jahresabschlüssen; Ableitung von Bilanzanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen; Darstellung der rechtlichen Verhältnisse, Aufgliederung der Bilanz- und GuV-Positionen.
 
Erstellen von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Vermögens- und Finanzstati sowie Revision/ Überprüfung von Jahresabschlüssen (z.B. auch von Betriebsstätten oder Gesellschaften im Ausland).
 
Erstellen von Sonderbilanzen, insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsformumwandlungen.  Hierzu zählen:

  • Eröffnungsbilanzen bei Sachgründung, (z.B. § 5 Abs. 4 GmbHG) bzw. Eröffnungsbilanzberichte (§§ 44, 48, 60 ff. UmwG 1995)

  • Spaltungsbilanzen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) bzw. Spaltungsbilanzberichte (§ 126 Abs. 1 Nr. 9, § 127 UmwG)

  • Umwandlungsbilanzen bzw. Umwandlungsbilanzberichte (§§ 220, 245 UmwG)

  • Überschuldungsstati (§ 64 GmbHG, § 19 InsO); Sanierungsbilanzen und andere Vermögensübersichten im Insolvenzfall (z.B. Liquiditätspläne)

  • Liquidationsbilanzen (§ 71 GmbHG)

 
Anfertigen der betrieblichen Steuererklärungen, insbesondere Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung sowie Ermittlung der betrieblichen Einheitswerte und des gemeinen Werts nicht notierter Anteile von Kapitalgesellschaften (soweit noch erforderlich).
 
Erstellen von konsolidierten Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen (Kapital-, Schulden und GuV-Konsolidierung, Eliminierung von Zwischenergebnissen etc.) sowie Berichterstellung.
 
Aktuelle Steuertermine

Bitte beachten Sie die angegebenen Termine, zu denen die Steuern fällig werden.
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