 Vielfalt und zunehmende Komplexität der Steuerberatung bedingen eine immer engere Verzahnung mit angrenzenden Beratungsbereichen. Das wird besonders deutlich in den Bereichen Recht (insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht) sowie Betriebswirtschaft. Im Rahmen der interdisziplinären Steuerberatung bieten wir Ihnen u.a:
Angrenzende Rechtsberatung
Prüfung der steuerlichen Auswirkungen bei bestimmten Vertragsgestaltungen, z.B.:
- Gesellschaftsverträge
- Geschäftsführerverträge (inkl. Tantiemeregelungen)
- Pensionszusagen (inkl. Rückdeckungsversicherungen)
- Miet-/Pachtverträge
- Unternehmensverträge
Erstellung von Gutachten bzw. Beratung z.B. zur:
- Rechtsformwahl
- Gestaltung der Unternehmensnachfolge bzw. von M & A-Maßnahmen
- Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten
Neustrukturierung von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen (Planung und Durchführung)
- Gründung von Unternehmen
- Betriebsaufspaltung
- Umwandlung
- Verschmelzung/Fusion
- Ab-/Aufspaltung, Ausgliederung
- Entwicklung von Konzepten zum Aufbau oder zur Verhinderung von (faktischen) Konzernen
- Abwicklung/Liquidation
Angrenzende betriebswirtschaftliche Beratung
Abstimmung zwischen steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Gestaltung; Prüfung der Angemessenheit z.B. von:
- Geschäftsführerbezügen
- Pachtzinsberechnungen
- Verrechnungspreisen bei verbundenen Unternehmen (national/international)
Erstellung von Steuerbelastungsvergleichen z.B. bei:
- Rechtsformwahl
- betrieblichen Finanz- und Investitionsentscheidungen
- Standortwechsel (insbesondere Inland/Ausland)
- privaten Vermögensanlagen, Renditevergleichen
- vor/nach Steuern (Kapitalanlagen, Immobilienanlagen etc.)
Im Bereich der angrenzenden Rechtsberatung arbeiten wir mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen, die auf Wirtschaftsrecht spezialisiert sind.
Betriebswirtschaftlich relevante Fragen bearbeitet unsere eigene BWL-Abteilung.
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