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Bereichsübergreifende (interdisziplinäre) Steuerberatung Vielfalt und zunehmende Komplexität der Steuerberatung bedingen eine immer engere Verzahnung mit angrenzenden Beratungsbereichen. Das wird besonders deutlich in den Bereichen Recht (insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht) sowie Betriebswirtschaft. Im Rahmen der interdisziplinären Steuerberatung bieten wir Ihnen u.a:
Angrenzende Rechtsberatung Prüfung der steuerlichen Auswirkungen bei bestimmten Vertragsgestaltungen, z.B.:
Erstellung von Gutachten bzw. Beratung z.B. zur:
Neustrukturierung von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen (Planung und Durchführung)
Angrenzende betriebswirtschaftliche Beratung Abstimmung zwischen steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Gestaltung; Prüfung der Angemessenheit z.B. von:
Erstellung von Steuerbelastungsvergleichen z.B. bei:
Im Bereich der angrenzenden Rechtsberatung arbeiten wir mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen, die auf Wirtschaftsrecht spezialisiert sind. Betriebswirtschaftlich relevante Fragen bearbeitet unsere eigene BWL-Abteilung. |
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