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Unternehmensteuerreform 2008 birgt Risiken für Einzelhandelsfilialisten Im Zuge der Unternehmensteuerreform zum 01.01.2008 sollten Entlastungen für Unternehmen erreicht werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu verbessern und die Steuerbelastung ins europäische Mittelfeld zu bringen. Die Senkung der Steuersätze wird u. a. durch eine deutliche Ausweitung der Hinzurechnungen zur Gewerbesteuer (insbesondere Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten) gegenfinanziert. Dabei droht insbesondere für mittelständische Unternehmen des Einzelhandels die Gefahr, dass die Hinzurechnungen viel schwerer wiegen, als die Tarifentlastungen. Besonders betroffen ist der Handel in den Innenstadt- bzw. EKZ-Lagen mit seinen typischerweise hohen Mietaufwendungen, bei denen niedrige Umsatzrenditen bei gleichzeitig hohen Aufwendungen aus Mieten, Leasing und übrigen Kapitalkosten durchaus die Regel sind. Hier gilt es für die betroffenen Unternehmen die Auswirkung / Risiken im Einzelfall abzuschätzen und zu managen.
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