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Integrierte Planungsrechnung –
Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens (von Das traditionelle Rechnungswesen einer Unternehmung ist überwiegend vergangenheitsorientiert ausgerichtet, allenfalls kommt der Gegenwart noch eine gewisse Bedeutung zu. Die Finanzbuchhaltung verarbeitet abgeschlossene Geschäftsvorfälle, der Jahresabschluss zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgelaufener Geschäftsjahre auf, die Kostenrechnung verarbeitet Ist-Daten der Finanzbuchhaltung. In einigen Teilen des Rechnungswesens werden allerdings schon planerische (zukunftsbezogene) Ansätze berücksichtigt. So bildet man in der Kostenrechnung mit Hilfe der Plankostenrechnung Standards ab, die bei Vor- und Nachkalkulation Soll-Größen angeben. Auch werden im Finanz- und Liquiditätsplan zukünftige Zahlungsströme erfasst, um im Vorfeld Liquiditätsengpässe aufzuzeigen. Ein geschlossenes System der Unternehmensplanung gibt es – namentlich in Klein- und Mittelbetrieben – jedoch nicht oder nur in rudimentären Ansätzen. In einem Artikel in der Zeitschrift DStR Heft 3-4/2004 wird untersucht, ob die Erweiterung des betrieblichen Rechnungswesens und der Rechnungslegung um ein geschlossenes Planungssystem aus betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht nicht nur wünschenswert, sondern sogar zwingend notwendig ist. Einen Sonderdruck dieses Artikels können Sie kostenlos mit unserem Gliederung: 1. Einleitung
2. Anwendungsgebiete durch Gesetz und Selbstbindung
3. Grundaufbau einer integrierten Planungsrechnung
4. Elemente einer Planungsrechnung
5. Soll-Ist-Vergleich der Planungsrechnung 6. Ausblick / Zusammenfassung |
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