
Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird das Personalwesen oft nur notdürftig gepflegt.
Dabei fängt das Personalmanagement mit der Einstellung eines neuen Mitarbeiters gerade erst an.
Wir übernehmen für unsere Mandanten die Aufgaben einer Personalabteilung. Dies beinhhaltet z.B. die Erstellung von standardisierten Arbeitsverträgen oder die Abfassung von individuellen Arfbeitsverträgen in Zusammenarbeit mit qualifizierten Arbeitsrechtlern, das Führen von Probezeit- und Beurteilungsgesprächen sowie auch das Schreiben von Abmahnungen und Kündigungen.
Unsere interne Rechtsabteilung berät uns in allen Fragen des Arbeitsrechtes, so dass wir hier immer auf dem neuesten Stand sind.
Somit ist auch in Unternehmen, für die sich eine eigene Personalabteilung nicht lohnt, das Personalmanagement optimal gesichert.
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